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   LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01   

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https://dejure.org/2001,70359
LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01 (https://dejure.org/2001,70359)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.09.2001 - 6 O 92/01 (https://dejure.org/2001,70359)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. September 2001 - 6 O 92/01 (https://dejure.org/2001,70359)
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  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01
    Grundsätzlich kann deshalb jemand bei Anlegung eines Sparbuches durch einen Dritten auf seinen Namen im Zweifel so lange nicht als Berechtigter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB angesehen werden, wie sich der das Sparbuch Errichtende den Besitz an dem Sparbuch vorbehält, es sei denn, aus den Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Eröffner des Sparkontos, insbesondere aus dem Kontoeröffnungsantrag ergeben sich Anhaltspunkte für das Gegenteil (BGH NJW 1970, 1181; BGH NJW 1994, 931; OLG Köln, NJW-RR 1996, 236; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1992, 625).

    Die Entscheidung des BGH (NJW 1994, 931) ist hier nicht einschlägig.

  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01
    Wenn der Errichtende das Sparbuch behält, dann ist anzunehmen, dass er sich zunächst noch, so lange er lebt, die Verfügung über das Sparguthaben vorbehalten will, um etwaigen Veränderungen seiner eigenen Verhältnisse oder dem Verhältnis zu dem Begünstigten Rechnung tragen zu können (BGHZ 46, 198, 201).
  • BGH, 29.04.1970 - VIII ZR 49/69

    Streitigkeit zwischen Erben um ein Sparbuchguthaben - Voraussetzungen eines

    Auszug aus LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01
    Grundsätzlich kann deshalb jemand bei Anlegung eines Sparbuches durch einen Dritten auf seinen Namen im Zweifel so lange nicht als Berechtigter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB angesehen werden, wie sich der das Sparbuch Errichtende den Besitz an dem Sparbuch vorbehält, es sei denn, aus den Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Eröffner des Sparkontos, insbesondere aus dem Kontoeröffnungsantrag ergeben sich Anhaltspunkte für das Gegenteil (BGH NJW 1970, 1181; BGH NJW 1994, 931; OLG Köln, NJW-RR 1996, 236; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1992, 625).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 16 U 120/94

    Vertrag zu Gunsten Dritter bei Sparkontoeinrichtung - Auslegung

    Auszug aus LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01
    Grundsätzlich kann deshalb jemand bei Anlegung eines Sparbuches durch einen Dritten auf seinen Namen im Zweifel so lange nicht als Berechtigter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB angesehen werden, wie sich der das Sparbuch Errichtende den Besitz an dem Sparbuch vorbehält, es sei denn, aus den Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Eröffner des Sparkontos, insbesondere aus dem Kontoeröffnungsantrag ergeben sich Anhaltspunkte für das Gegenteil (BGH NJW 1970, 1181; BGH NJW 1994, 931; OLG Köln, NJW-RR 1996, 236; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1992, 625).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.1991 - 22 U 47/91
    Auszug aus LG Dortmund, 19.09.2001 - 6 O 92/01
    Grundsätzlich kann deshalb jemand bei Anlegung eines Sparbuches durch einen Dritten auf seinen Namen im Zweifel so lange nicht als Berechtigter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB angesehen werden, wie sich der das Sparbuch Errichtende den Besitz an dem Sparbuch vorbehält, es sei denn, aus den Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Eröffner des Sparkontos, insbesondere aus dem Kontoeröffnungsantrag ergeben sich Anhaltspunkte für das Gegenteil (BGH NJW 1970, 1181; BGH NJW 1994, 931; OLG Köln, NJW-RR 1996, 236; OLG Düsseldorf , NJW-RR 1992, 625).
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